Das COVID-19-Maßnahmenpaket1 hat einige arbeitsrechtliche Änderungen vorgesehen. Vor allem im Sanierungsbereich bzw zur Verhinderung einer Insolvenzsituation von großer Bedeutung sind die neuen Regelungen zur Kurzarbeit. In diesem Beitrag wird erörtert, ob Kurzarbeit auch eine Möglichkeit in einem bereits eröffneten Insolvenzverfahren bietet.