| Schadenersatzrecht
Das Schadenersatzrecht umfasst die Regulierung und Geltendmachung von Ansprüchen, welche aus der Zufügung eines Schadens, sei es aus einer Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, aus einem Verkehrsunfall oder einer sonstigen unerlaubten Handlung, resultieren. Dies kann sowohl Personenschäden als auch die Einbringlichmachung von Sachschäden und Ähnliches umfassen. Soweit die Rechtsordnung einen Ausgleich erlittener Schäden kennt, stehen wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz, Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung und Schmerzensgeld zur Verfügung.
| Gewährleistungsrecht
Zudem sind wir Ihr zuverlässiger Partner zur Durchsetzung vertraglicher Gewährleistungsansprüche. Vom Begriff des Gewährleistungsrechts sind mangelhafte Leistungen des Vertragspartners erfasst, wenn der konkrete Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Verkäufer vorgelegen ist. Für bewegliche Sachen gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei, für unbewegliche Sachen von drei Jahren.