| Verwaltungsstrafrecht
Nicht alle Gesetzesverstöße werden von Gerichten geahndet: Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Kraftfahrgesetz, das Baurecht, die Ladenöffnungsgesetze und andere mehr fallen in die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden, der zugehörige juristische Bereich ist der des Verwaltungsstrafrechts. Wir prüfen jeden einzelnen Fall und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir übernehmen auch die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.
Verwaltungsübertretungen, sei es im Straßenverkehr, bei Ausübung eines Gewerbes etc. können empfindliche Strafen nach sich ziehen. In vielen Fällen werden die Anwaltskosten für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren von der Rechtsschutzversicherung übernommen