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IHR RECHTSANWALT FÜR

Verwaltungs­straf­recht

Kurzlogo Celar Senoner Weber-Wilfert Rechtsanwälte GmbH

Unsere Expertise

Mit dem Verwaltungsstrafrecht kommt im Laufe des Lebens nahezu jeder in Berührung. Falschparken, Geschwindigkeits­über­schreitung etc. – doch sollte man das nicht einfach hinnehmen, wenn Sie die Strafe für unangemessen oder ungerechtfertigt halten.

 

Das Recht auf Ihrer Seite

Faire Rechtsberatung und -begleitung

Darstellung Arbeitsrecht Celar Senoner Weber-Wilfert Rechtsanwälte GmbH

| Verwaltungsstrafrecht

Nicht alle Gesetzesverstöße werden von Gerichten geahndet: Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Kraftfahrgesetz, das Baurecht, die Ladenöffnungsgesetze und andere mehr fallen in die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden, der zugehörige juristische Bereich ist der des Verwaltungsstrafrechts. Wir prüfen jeden einzelnen Fall und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir übernehmen auch die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

 

Verwaltungsübertretungen, sei es im Straßenverkehr, bei Ausübung eines Gewerbes etc. können empfindliche Strafen nach sich ziehen. In vielen Fällen werden die Anwaltskosten für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren von der Rechtsschutzversicherung übernommen

 

Berufung einlegen?

Als Ihr Ansprechpartner beraten wir Sie gerne, ob es in Ihrem Fall erfolgsversprechend ist, Berufung einzulegen.

 

Rasches Handeln

Ein Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung der Behörde muss meist binnen sehr kurzer Frist eingebracht werden. Wir handeln sofort.

Vertrauen setzen

Vertrauen Sie auf die Erfahrung und das juristische Know-how der Kanzlei – bei uns sind Sie in den besten Händen.